Herzberg am Harz ist eine Stadt im Landkreis Göttingen in Südniedersachsen (Deutschland), die am Südrand des Oberharzes liegt.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
12.723 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
37412, 37434
Vorwahlen
05521, 05585
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Herzberg am Harz
Markt 1
37412 Herzberg am Harz
2. Ordnungsamt Herzberg am Harz
Markt 1
37412 Herzberg am Harz
3. Einwohnermeldeamt Herzberg am Harz
Markt 1
37412 Herzberg am Harz
Gemeinde Herzberg am Harz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Herzberg am Harz hat in seiner Sitzung vom 22.11.2023 den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 051 "Auf der Heide-Nord" und den Bebauungsplan Nr. 077 "Hottenberg Süd-West" beschlossen.
- Bebauungsplan Nr. 051 "Auf der Heide-Nord" zielt auf die Erweiterungsmöglichkeiten für ein Unternehmen im Industrie- und Gewerbegebiet "Aue", um die Standortbedingungen zu sichern und die Wirtschaftsstruktur zu stärken. Der überarbeitete Entwurf liegt vom 22.01.2024 bis 22.02.2024 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
- Bebauungsplan Nr. 077 "Hottenberg Süd-West" dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit bis zu 70 MWp. Die Planung umfasst eine landwirtschaftliche Nutzfläche von etwa 65,73 ha zwischen der Ortschaft Scharzfeld und der Stadt Herzberg am Harz. Die öffentliche Auslegung findet ebenfalls vom 22.01.2024 bis 22.02.2024 statt.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.